news-65343_640Nach seinem Ausscheiden aus der NPD suche er nach neuen Herausforderungen, sagte der Ex-Chef der NPD, Holger Apfel. Ein Treffpunkt für Rechtsextreme solle sein Lokal allerdings nicht werden, doch wenn jemand mit seiner Vergangenheit nicht zu Recht kommen würde, könnte dieser sein Schnitzel auch woanders essen.

Seine Vergangenheit in Deutschland verleugnet Apfel nicht, distanziert sich jedoch von den Extremen der Partei. Im Nachhinein sieht er seine Rolle als Reformator, was aber nicht funktioniert hätte. Er habe versucht, die NPD zu einer modernen und patriotischen Partei zu machen, sei daran jedoch gescheitert.

Holger Apfel ist erst im Dezember 2013, für viele sehr überraschend, aus der NPD ausgetreten und hatte alle seine Ämter niedergelegt. Der offizielle Grund seien jahrelange Streitigkeiten und Intrigen, sagte er zu dem Zeitpunkt.

Als nächstes kommt ein Hardliner

Als neuer Vorstand wurde nach Holger Apfels Rücktritt Udo Pastörs vorgestellt. Er soll dem Parteivorstand als kommissarischer Chef vorgeschlagen werden, hieß es am Montagabend. Udo Pastörs gilt als besonderer Hardliner in der NPD-Szene. Pastörs war bis vor kurzem einer der stellvertretenden Parteichefs sowie auch Fraktionsvorsitzender der Rechtsextremen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Hatte sich Holger Apfel noch um eine eher seriöse Fassade bemüht, erwarten jetzt die anderen Parteien ein energischeres Vorgehen.

Eine weitere Schlagzeile

In der Zeit, in der in Meck-Pomm ein neuer Vorsitzender für die NPD gefunden wurde, hatte die Partei andernorts weniger Glück. Die rechtsextreme NPD scheiterte mit einem Eilantrag gegen die rheinland-pfälzische Regierungschefin Malu Dreyer. Der VGH teilte am Mittwoch mit, der Versuch der NPD, Dreyer eine bestimmte Äußerung zu verbieten, sei erfolglos geblieben. Die Ministerpräsidentin hatte bei einer SPD-Veranstaltung sinngemäß gesagt, sie werde alles daran setzen, um den Wiedereinzug der NPD im Stadtrat zu verhindern.

Zur Argumentation hatte die NPD verlauten lassen, Dreyer habe unzulässig und mit einer Verletzung des staatlichen Neutralitätsgebotes in den Wahlkampf eingegriffen. Der Verfassungsgerichtshof sah das allerdings anders: Es seien zwar amtliche Äußerungen eines Verfassungsorgans zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet, jedoch sah man hier kein Verschulden von Malu Dreyer. Diese hatte vorher ausgesagt, dass sie diese Aussage nicht in ihrer amtlichen Funktion, sondern als Privatperson gesagt hätte. Daher befand der VGH, sie habe diese Äußerung unter dem Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit getan.

Von admin