Wer sein Haus sanieren möchte, der muss vor allem auf Wärmedämmung für den Dachboden und die Heizanlage achten. Laut der Energieeinsparverordnung aus dem Jahre 2009 müssen hier Hausbesitzer modernisieren. Dabei ist es wichtig, dass die Bauherren noch einen Blick auf den Dachboden werfen um dort festzustellen, wie es mit der Wärmedämmung aussieht.

Ist hier überhaupt nicht oder nur mangelhaft isoliert, hat der Hausbesitzer in der Regel 24 Monate Zeit um diese Sanierungsmaßnahmen auszuführen. Allerdings wie immer in solchen Angelegenheiten, gibt es auch hier Ausnahmen. Hier wird es für den Laien schwer zu beurteilen, ob hier die Dämmpflicht gilt. Diesbezüglich ist es am besten einen Experten hinzuzuziehen, um zu erfahren was Sache ist.

Was passiert eigentlich, wenn man diese Sache auf die leichte Schulter nimmt und gar nicht daran denkt zu dämmen? Hier kann es passieren, dass empfindliche Bußgelder verhängt werden. Sollte es sich aber um Ferienhäuser handeln, oder der Besitzer hat das Haus erst vor kurzem erworben, dann handelt es sich hierbei ebenfalls um Ausnahmefälle. Hier ist wieder ein Experte gefragt, alternativ kann man auch beim zuständigen Bauamt nachfragen.

Übrigens die Geldbußen können immerhin zwischen 5000 und 50000 Euro betragen. Auch nicht zu vergessen, Warmwasser- und Heizleitunen müssen ebenfalls isoliert werden, soweit noch nicht geschehen.

Heizung erneuern

Auch hier ist es Pflicht Heizanlagen die älter als 30 Jahre sind, durch neue Heizungen zu ersetzen. Ebenso müssen in den meisten Fällen Thermostate an den Heizkörpern angebracht werden. Das kostet zwar im Moment Geld, refinanziert sich aber dank Energieeinsparung innerhalb weniger Jahre. Aber auch hier gelten Ausnahmen, so zum Beispiel, wenn der Raum so klein sein sollte, dass man bei den Dachschrägen nicht mehr aufrecht stehen kann. Das gleiche gilt auch, wenn das Dachgeschoss weniger als vier Monate auf nur 19 Grad beheizt wird.

Auftragsvergabe

Gibt der Hausbesitzer in Auftrag, dass eine neue Heizanlage installiert wird, oder das Dach wärmegedämmt, dann obliegt die Verantwortung diesbezüglich bei den Firmen. Das bedeutet, dass die beauftragten Experten sich dafür verantworten, dass die EnEV-Vorschriften eingehalten werden. Schließlich kann man hier von keinem Laien Fachkenntnisse erwarten.

Selbstbau

Viele Hausbesitzer dämmen ihr Dachgeschoß oft selbst um Kosten zu sparen. In diesem Fall ist es angebracht, die Arbeiten von einem Experten abnehmen zu lassen. Nur er kann schließlich erkennen, ob den gesetzlichen Anforderungen Genüge getan wurde. Dieser Fachmann kostet zwar Geld, aber in Bezug auf mögliche Bußgelder sind diese Kosten relativ gering. Außerdem bleibt man vor unliebsamen Überraschungen verschont.

Von admin