Wer nicht schon zu Beginn von einem Mietverhältnis Ärger mit dem Hauswirt haben will, sollte daran denken, dass nicht nur beim Auszug, sondern auch vor dem Einzug, ein Mieterprotokoll geschrieben wird. Wohnt man erst einmal in der Wohnung, kann es unter Umständen schon zu spät sein. Ein Kratzer im Parkett oder der Sprung im Waschbecken kann so vor dem Einzug angezeigt werden und im Nachhinein gibt es dann auch keinen Streit.

Besondere Sorgfalt walten lassen!

Für ein Übernahme Protokoll einer Wohnung sollte sich besonders viel Zeit gelassen werden, denn wer allzu schnell unterschreibt, hat beim Auszug das Nachsehen.

Sämtliche Mängel der Mietwohnung müssen in das Protokoll einfließen, auch wenn die Helfer schon in den Startlöchern stehen. Als neuer Mieter sollte man sich nie scheuen etwas zu ergänzen und außerordentlich wichtig ist, das Protokoll muss immer in zwei Ausfertigungen erstellt werden.

Jedes Detail, was der Mieter als nicht normal ansieht, muss aufgeschrieben werden. Zu den Schäden, die am meisten auftreten, gehören zum Beispiel, größere Bohrlöcher in den Wänden, Schäden an Fliesen und Keramik, sich lösende Tapeten oder auch abblätternde Wandfarbe.

Zählerstände sind häufige Streitpunkte

Der häufigste Streitpunkt bei einem Auszug sind in vielen Fällen die Zählerstände von Wasserzählern oder Gasuhren. Beides muss genau notiert und festgehalten werden. Des Weiteren kann es nie schaden, wenn Fotos der Wohnung vor dem Einzug gemacht werden, wenn möglich mit einer Datumsanzeige.

Sollte der Mieter trotz genauer Überprüfung der Räume nach seinem Einzug Mängelfeststellen, muss er diese sofort seinem Vermieter mitteilen. Einen Nachteil hat der Mieter dadurch auf keinen Fall, es sei denn, er reklamiert irgendetwas erst ein Vierteljahr später.

Für das Protokoll bei einem Auszug gelten exakt dieselben Regeln wie beim Einzug. Ob dann Schönheitsreparaturen fällig sind oder nicht, ist nicht nur eine rein rechtliche Frage, sondern eine über den tatsächlichen Zustand einer Wohnung. Neben allgemeinen Mängeln sollten im Übergabeprotokoll auch erneut die Zählerstände dokumentiert werden, sowie der Hinweis, dass die Wohnung besenrein übergeben wurde.

Alles, was dazu beiträgt, nachträglichen Ärger zu vermeiden muss aufgeschrieben werden und auch weitere Bilder über den Zustand der Wohnung können nie schaden. Sollte der Hauswirt dann einige Monate Mängel feststellen, die er in Rechnung stellen möchte, kann anhand der Fotos nachgewiesen werden, dass sie beim Auszug nicht da waren.

Von admin